Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Wann ist therapeutische Hilfe sinnvoll?
Wie Erwachsene durchlaufen auch Kinder- und Jugendliche in ihrer Entwicklung Krisenzeiten, die zu psychischen Beschwerden führen können. Oftmals gelingt es mit Unterstützung der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen diese Herausforderungen zu bewältigen.
In meiner Praxis biete ich therapeutische Unterstützung für (u.a.) folgende Schwierigkeiten an:
- Phobien
- Zwangsstörungen
- Angststörungen
- Tic-Störungen
- Anhaltende Stimmungsprobleme, meist einhergehend mit Freud- und Interesselosigkeit, Inaktivität und Rückzug
- Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität (ADHS/ADS)
- Trotziges und verweigerndes Verhalten zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten
- Aggressives Verhalten gegenüber Gleichaltrigen oder Erwachsenen
- Essstörungen
- Schlafstörungen
- Einnässen und Einkoten
- Häufige Kopf- oder Bauchschmerzen ohne erkennbare organische Ursache
- Anhaltende psychische Auffälligkeiten nach Veränderungen im Lebensumfeld oder nach traumatischen Erlebnissen
- Lern- und Leistungsstörungen
- Entwicklungsstörungen
- Selbstverletzendes Verhalten
- u.v.m.
Was passiert bei einer Therapie?
1. Erstgespräch
Haben Sie/ hast Du mit mir Kontakt aufgenommen, vereinbaren wir baldmöglichst ein Erstgespräch. Hier schildern Sie als Eltern oder auch Du selbst das konkrete Anliegen. Das Ziel des Erstgespräches liegt besonders auf dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erörterung der vorliegenden Symptomatik.
2. Probatorik
Auf das Erstgespräch folgt die Probatorik. In diesen (ca. 4 Sitzungen) erfolgt eine ausführliche Diagnostik und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Therapeutin. Dabei wird versucht die aktuelle Symptomatik genauer zu fassen und die Vorgeschichte kennenzulernen, um mögliche Therapieziele herauszuarbeiten und einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen zu können.
3. Therapie
Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie starten. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Gerade bei Kindern, aber auch bei Jugendlichen ist der Einbezug der Bezugspersonen (Eltern, u.ä.) oft unerlässlich. Daher finden neben den Sitzungen der Kinder und Jugendliche regelmäßige Elterngespräche statt.
Kosten
1. Gesetzlich Versicherte
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine vertragsärztliche Praxis. Hierdurch können psychotherapeutische Leistungen genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.
2. Privatkassen und Beihilfe
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichentherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung und/oder der Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).